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Der erste B2B-Marketing-Kongress findet im Oktober statt

abgelegt im Archiv Messe am 23.07.10

Der erste B2B-Marketing-Kongress findet im Oktober statt
© toprankonlinemarketing
In Würzburg findet dieses Jahre der erste B2B-Marketing-Kongress statt, und zwar vom 19. bis zum 20. Oktober. Natürlich geht es unter anderem um die Rolle des Web 2.0 und von Social Media im Bereich der B2B-Kommunikation. Auf dieser Veranstaltung wird auch der erste B2B-Marketing-Award verliehen. Mit diesem Award wird die "Beste B2B-Online-Marketing-Kampagne" ausgezeichnet. Alle eingereichten Kampagnen werden von einer Community ausgewählt und auch bewertet, und hieraus entsteht eine Top-10-Liste. Der Sieger wird allerdings durch eine Fachjury ausgewählt. Diese Jury besteht aus fünf Personen, und diese bewertet die von der Community gewählten Kampagnen, und zwar nach dem Erfolg und auch der Einbettung insgesamt in die Marketing-Strategie des jeweiligen Unternehmens. Daraus werden dann die drei Sieger erwählt. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Kommunikationserfolg und auch der Nachvollziehbarkeit der gesamten Kommunikations-Strategie. Auch die Ganzheitlichkeit der gesamten Umsetzung gehört dazu. Bleibt abzuwarten, wer dieses Jahr den Award als Erster erringen kann. Allen Teilnehmern auf jeden Fall viel Glück.

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B2B - Steuererleichterung bei der Hotelvermittlung

abgelegt im Archiv Nachrichten am 21.07.10

B2B - Steuererleichterung bei der Hotelvermittlung
© http2007
Gute Nachrichten für die Vermittler von Geschäftsreisen. Und damit in gewisser Weise auch für Geschäftsreisende. Es geht um die Vermittlung von Hotelzimmern im B2B Bereich. Ursprünglich war das Bundesfinanzministerium davon ausgegangen, dass die Mehrwertsteuer für die Vermittlung am jeweiligen Ort des Hotels entrichtet werden müsse. Grundlage sei das europäische Mehrwertsteuerpaket mit den neuen Leistungsortregelungen.

Dagegen hatte sich der Deutschen ReiseVerband (DRV) eingesetzt und wie Business-Travel.de berichtet, einen Erfolg erzielt. So liegt der Leistungsort nunmehr am Sitz des Empfängers einer B2B Vermittlungsleistung was eine deutliche Vereinfachung in der Rechnungslegung bedeutet. Zudem werden etwaige Doppelbesteuerungen schon im Vorfeld ausgeschlossen und Business-Kunden können sich unabhängig vom jeweiligen Reiseziel voll und ganz auf die Preise des B2B Reisedienstes verlassen.

Man kann nur hoffen, dass das Finanzamt bei der jetzt getroffenen Regelung bleibt.

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