
Gute Nachrichten für die Vermittler von Geschäftsreisen. Und damit in gewisser Weise auch für Geschäftsreisende. Es geht um die Vermittlung von Hotelzimmern im B2B Bereich. Ursprünglich war das Bundesfinanzministerium davon ausgegangen, dass die Mehrwertsteuer für die Vermittlung am jeweiligen Ort des Hotels entrichtet werden müsse. Grundlage sei das europäische Mehrwertsteuerpaket mit den neuen Leistungsortregelungen.
Dagegen hatte sich der Deutschen ReiseVerband (DRV) eingesetzt und wie Business-Travel.de berichtet, einen Erfolg erzielt. So liegt der Leistungsort nunmehr am Sitz des Empfängers einer B2B Vermittlungsleistung was eine deutliche Vereinfachung in der Rechnungslegung bedeutet. Zudem werden etwaige Doppelbesteuerungen schon im Vorfeld ausgeschlossen und Business-Kunden können sich unabhängig vom jeweiligen Reiseziel voll und ganz auf die Preise des B2B Reisedienstes verlassen.
Man kann nur hoffen, dass das Finanzamt bei der jetzt getroffenen Regelung bleibt.